Die Joda® Garantie für Sie!


5 Jahre auf unsere Standard-Blockbohlenhäuser

Die Bausätze basieren auf einer traditionell bewährten, fachgerechten Konstruktion. Stetige Qualitätskontrollen und die Begleitung des Fertigungsprozesses durch erfahrene Fachleute ermöglichen es uns, auf Konstruktion und Material 5 Jahre Garantie zu geben.

Garantiebedingungen:

Wichtigster Qualitätsgarant für Ihr Blockhaus ist das verwendete Holz. Sie erhalten ein Haus, gefertigt aus bestem skandinavischen Fichtenholz. Sorgfältige Auswahl und Verarbeitung auf modernsten Maschinen, garantieren die fachgerechte und sorgfältige Fertigung.

Holz, das ist ein reines Naturprodukt. Jedes Holzteil weist eine ihm eigene, unterschiedliche Struktur und Zeichnung auf. Dies gibt dem Werkstoff Holz seine Einzigartigkeit und den natürlichen Reiz.

Zulässig sind die im folgenden genannten, charakteristischen Holz-Merkmale:

  • im Holz fest verwachsene Äste
  • Verfärbungen, ohne dass dadurch die Lebensdauer beeinträchtigt wird
  • Risse, ohne Auswirkung auf die Konstruktion (nach VOB / DIN)
  • kleine Harzgallen mit einer Länge von höchstens 5 cm
  • Verformungen, vorausgesetzt, dass sich das Holz weiterhin verarbeiten lässt

Von der Garantie ausgeschlossen, sind Mängel, die bedingt sind durch:

  • nicht fachgerecht angelegte Fundamente
  • fehlerhafte und nicht in der Waage befindliche Unterbauten
  • Abweichungen von den in der Aufbauanleitung vorgegebenen Arbeitsschritten
  • mangelnde Pflege und nicht feuchtigkeitsregulierende Anstriche
  • fehlende oder falsch montierte Windsicherungen
  • fehlerhafte, nicht fachgerechte Dacheindeckung
  • fest untereinander verschraubte oder vernagelte Wandbohlen
  • Folgeschäden durch nicht fachgerechte An-, Ein- und Umbauten

Garantie-Ansprüche sind ggf. schriftlich direkt bei Ihrem Joda-Fachhändler geltend zu machen. Für fehlerhafte oder beschädigte Teile wird kostenloser Ersatz gestellt.

Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter diese Verpflichtung.

Über die Art und Weise der Regulierung von Ansprüchen behält sich die Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG das Entscheidungsrecht vor.



10 Jahre auf unsere Standard-Carports

Die Bausätze basieren auf einer traditionell bewährten, fachgerechten Konstruktion. Stetige Qualitätskontrollen und die Begleitung des Fertigungsprozesses durch erfahrene Fachleute ermöglichen es uns, auf Konstruktion und Material 5 Jahre Garantie zu geben.

Garantiebedingungen:

Wichtigster Qualitätsgarant für Ihr Carport ist das verwendete Holz. Sie erhielten einen Bausatz, welcher aus nachhaltig erzeugten, ausgewählten, nordeuropäischen Hölzern gefertigt wurde.

Holz, das ist ein reines Naturprodukt. Jedes Holzteil weist eine ihm eigene, unterschiedliche Struktur und Zeichnung auf. Dies gibt dem Werkstoff Holz seine Einzigartigkeit und den natürlichen Reiz.

Zulässig sind die im folgenden genannten, charakteristischen Holz-Merkmale:

  • im Holz fest verwachsene Aste
  • Verfärbungen, ohne dass dadurch die Lebensdauer beeinträchtigt wird
  • Risse, ohne Auswirkung auf die Konstruktion
  • kleine Harzgallen mit einer Länge von höchstens 5 cm
  • Verformungen, vorausgesetzt, dass sich das Holz weiterhin verarbeiten lässt

Von der Garantie ausgeschlossen, sind Mängel, die bedingt sind durch:

  • nicht fachgerecht angelegte Fundamente
  • fehlerhafte und nicht in der Waage befindliche Unterbauten
  • Abweichungen von den, in der Aufbauanleitung vorgegebenen, Arbeitsschritten
  • bauseitige Abweichungen von der statischen Berechnung
  • fehlerhafte, nicht fachgerechte Dacheindeckung

Garantie-Ansprüche sind ggf. schriftlich direkt bei Ihrem Joda-Fachhändler geltend zu machen. Für fehlerhafte oder beschädigte Teile wird kostenloser Ersatz gestellt.

Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter diese Verpflichtung.

Über die Art und Weise der Regulierung von Ansprüchen behält sich die Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, 24635 Daldorf, das Entscheidungsrecht vor.



10 Jahre auf unsere 16 mm Stegplatten- und Zubehörsortiment

Joda® garantiert damit, das für diesen Zeitraum:

  • die Stegplatten hagelbeständig sind gemäß der unten stehenden Bestimmungen
  • sich die Werte der Lichtdurchlässigkeit und der Vergilbung um max. 10 % ändern
  • die Festigkeit der Platten erhalten bleibt
  • die Platten, auch nach dieser Zeit, recyclingfähig sind
  • das System, bestehend aus Profilen, Dichtungen und Platten, kompatibel bzw. verträglich ist
  • die Konstruktion dicht ist bei korrektem, den Bestimmungen entsprechendem Aufbau
  • die Aluminium – Profile nebst Zubehör nicht korrodieren

Garantiebedingungen:

HAGELBESTÄNDIGKEIT

Unsere 16 mm Stegdoppelplatten haben eine hohe Schlagzähigkeit. Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn bei einer Hagelsimulation, die nachfolgend

beschrieben ist**, bei 10 Beschussversuchen auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 5 Löcher in den Oberflächen der Stegplatten zu verzeichnen sind.

** Durchführung der Hagelsimulation: Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 20 mm Durchmesser (Gewicht ca. 4,5 g) werden mit einer Geschwindigkeit von 21 m/s, entsprechend einer

kinetischen Energie von 1 Joule, bei Raumtemperatur auf die bewetterte Oberfläche geschossen.

VORAUSSETZUNGEN

  • Einsatz des Produktes in der Europäischen Union
  • das Produkt muss in seinem ursprünglichen Zustand bleiben und darf weder verformt noch verändert werden
  • Transport, Lagerung, Reinigung, Bearbeitung und Montage entsprechen dem Stand der Technik und den aktuellen technischen Unterlagen wie Verlege- und Pflegeanleitung von Joda®
  • das Produkt darf keiner nachteiligen Chemikalieneinwirkung ausgesetzt werden und die Hitzestaubildung ist konstruktiv zu vermeiden
  • die Montage erfolgte ausschließlich mit Original Zubehör
  • die Reklamation muss unter Vorlage der Original-Verkaufsquittung über den Händler, bei dem die Ware gekauft wurde, bei uns eingereicht werden

FÄLLE/SCHÄDEN, DIE VON DER GARANTIELEISTUNG AUSGENOMMEN SIND

  • nicht zweckmäßige Verwendung
  • fehlerhafte Montage (Nichtbeachtung von Montagehinweisen)
  • Schäden durch Höhere Gewalt wie z.B. Sturmschäden
  • Einwirkung durch dritte Personen (Vandalismus) etc.
  • nicht fachgerechte Pflege des Produktes (Verwendung von ätzenden Pflegemitteln sowie Mittel die die Oberfläche zerkratzen können)

Bei gerechtfertigten Garantieansprüchen leisten wir vollen Materialersatz. Weitergehende Garantieansprüche sind ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich insbesondere weder auf Montagekosten, noch auf andere Verluste infolge von Bruchschäden und beginnt ab Verkaufsdatum.

Wir haften nicht für indirekte Folge- und Vermögensschäden. Farb- und Größenabweichungen etc. innerhalb der üblichen Toleranzen vorbehalten.

Beachten Sie die örtlichen Bauvorschriften. Unsere Empfehlungen befreien nicht von der Verpflichtung, das Produkt eigenverantwortlich zu überprüfen.

Im Zweifelsfalle bitten wir eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen.

Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer wegen eines Sachmangels nicht berührt.

Über die Art und Weise der Regulierung von Ansprüchen behält sich die Bernd Jorkisch GmbH & Co. KG, 24635 Daldorf, das Entscheidungsrecht vor.